MRT

Kernspintomographie (MRT)

Die Kernspintomographie, auch Magnet-Resonanz-Tomographie genannt, ist eine besonders schonende Untersuchungsmöglichkeit ohne Strahlenbelastung. Daher ist die sogenannte MRT-Diagnostik auch ideal bei Kindern und Schwangeren einsetzbar. Zur präzisen medizinischen Diagnostik steht hier ein technologisch hoch entwickeltes bildgebendes Verfahren zur Verfügung.

So können auch zahlreiche medizinisch komplizierte Fragen beantwortet werden, die weder durch konventionelle Röntgentechnik noch durch die bekannte und weitverbreitete Computertomographie geklärt werden können. Besonders geeignet ist die Kernspintomographie zur Diagnose von Gelenken, der Wirbelsäule, von entzündlichen oder tumorösen Prozessen im gesamten Körper sowie bei Veränderungen des Knochenmarks. Zudem können je nach medizinischen Bedürfnissen das Herz und die Herzfunktion, sowie das Gehirn und die Gefäße bestens beurteilt werden.

Die Einsatzmöglichkeiten und Indikationen zur Kernspintomographie sind vielfältig. Es können alle Bereiche des Körperinneren kernspintomographisch untersucht werden. In jedem Fall lassen sich Untersuchungsergebnisse erzielen, deren Aussagekraft hinsichtlich der unterschiedlichen Zusammensetzung der untersuchten Gewebe ebenso beeindruckend ist wie die Exaktheit der dreidimensionalen Darstellung.

Das Prinzip der Kernspintomographie macht sich eine besondere Eigenschaft der kleinsten Bausteine unseres Körpers zu Nutze, nämlich der Kerne der Wasserstoffatome, die sich in jedem unserer Organe befinden. Diese Kerne können durch ein Magnetfeld ausgerichtet und durch eine Hochfrequenz in Bewegung gesetzt werden. Schaltet man das Magnetfeld aus, kehren die Atomkerne wieder in ihre Ausgangslage zurück und geben dabei messbare elektrische Signale ab. Wiederholt man die Messungen in anderen Schnittebenen, errechnet der Computer sogar dreidimensionale aussagekräftige Bilder des Körperinneren.

Bei Patienten mit Herzschrittmachern kann die Kernspintomographie - wegen der Magnetfelder - nicht eingesetzt werden. Bei Patienten mit Metallimplantaten oder mit beweglichen Metallprothesen muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Untersuchung durchgeführt werden kann.


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